Wir sind ein gemeinnütziger eingetragener Verein und freuen uns immer über Spenden, um unsere Arbeit finanzieren zu können.
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Initiative intersektional
DE11830654080007011881
GENODEF1SLR
Deutsche Skatbank
Vereinfachte Zuwendungsbestätigung als pdf zum Download
Für Spenden bis zu 300,00 €, die seit dem 01.01.2020 geleistet wurden, gilt diese Bescheinigung zusammen mit den entsprechenden Belegen der Spendenden (z. B. Kontoauszüge, Buchungsbestätigung, PC-Ausdruck u.ä.) als Nachweis für die jeweiligen Spenden.
Aus dem Beleg der Spendenden müssen Name und Kontonummer der auftraggebenden Person und der Empfängerin (hier Initiative intersektional deutsch e.V.), der Betrag, der Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung ersichtlich sein.
Für Spenden über 300,00 € stellen wir nach Anfrage gern die formelle Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) aus.
Die Spendenbescheinigungen müssen dem Finanzamt nur noch vorgelegt werden, wenn dieses dazu auffordert. Ansonsten sind die Bescheinigungen von Spender*innen bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe der Steuerfestsetzung aufzubewahren.